Kostenstruktur ?

Was ist Psychotherapie?

Wie beginnt
die Behandlung?

Was sich zum jetzigen Zeitpunkt schon sagen lässt, ist, dass wir gemeinsam versuchen werden, Ihre psychischen Probleme besser zu verstehen, eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufzubauen und, sofern wir die Notwendigkeit einer Psychotherapie feststellen, einen hilfreichen Behandlungsplan zu entwerfen. Diese Sitzungen werden Sprechstunde oder anschließend auch probatorische Sitzungen genannt.
Für den Fall, dass sich an den probatorischen Sitzungen eine Kurzzeittherapie anschließt ist bei gesetzlich versicherten Patienten von 2 x 12 Sitzungen auszugehen, bei einer Langzeitbehandlung ist von 60 Sitzungen bis hin zu 80 Sitzungen auszugehen. Bei Privatversicherten beginnen wir mit einem Kontingent von 25 oder auch 45 Sitzungen.
Die Kosten werden nach Antragsbewilligung von den jeweiligen Versicherungen für gesetzlich Versicherte vollumfänglich, für Privatversicherte je nach Versicherung übernommen. Sie erhalten Unterlagen zur wirtschaftlichen Aufklärung im Erstgespräch ausgehändigt.

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist die Zusammenarbeit mit den Bezugssystem (Eltern, ggf. Schule, Tagesheim, Kindergarten, Kinderarzt) für das Gelingen der Verhaltensänderungen sehr wichtig. Daher werden je nach Behandlungsplan und Alter der Kinder und Jugendlichen auch gemeinsame Stunden mit ihnen und ihren Kindern vereinbart. Zudem werden Bezugspersonengespräche gesondert angeboten, meist Eins alle vier bis sechs Wochen. Für eine Kurzzeitbehandlung bei gesetzlich versicherten Patienten ist daher von 24+6 und für einen Langzeitbehandlung von 60+15 Sitzungen auszugehen. Bei Privatversicherten entsprechend 25+6 und 45+11Sitzungen.

Ich freue mich auf die Psychotherapie mit Ihnen und werde alles mir mögliche tun,
Ihnen durch unsere Psychotherapie weiter zu helfen.