Seit 1999 ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten. Dies hatte zur Folge, dass Psychotherapie ein geschützter Begriff ist. So können Patienten sicher sein, dass Psychotherapeuten eine staatlich kontrollierte Fachkunde erworben haben. Diese Fachkunde muss nach dem akademischen Abschluss, meist nach dem Studium der Psychologie an einer Universität erworben werden und umfasst in Vollzeit mindestens drei Jahre, meist jedoch berufsbegleitend ca. fünf Jahre oder deutlich länger.

Im Rahmen der Ausbildung müssen mindestens 4200 Stunden absolviert werden unter anderem Theorie, Selbsterfahrung, Praktika in klinischen-psychiatrischen Einrichtungen, Behandlung unter Supervision im ambulanten Setting. Am Ende der Ausbildung findet eine staatliche Prüfung statt, die die Approbation als Psychotherapeut zur Folge hat. Zugelassen sind ausschließlich die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie und Psychoanalyse. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für gut evaluierte Behandlungsverfahren. Andere Behandlungsverfahren können durch den Nachweis der positiven Veränderung der Symptomatik durch die Therapieforschung hinzukommen. Die Angebote der Praxis in diesem Bereich werden aktuell von Frau Dipl.-Psych. Sonja Stolp im Bereich der Lehre, Selbsterfahrung und Behandlung unter Supervision gemacht.

Diese Angebote können auch für andere Settings gebucht werden. So kann beispielsweise die Supervision und Einzelselbsterfahrung auch für bereits approbierte Kollegen oder Teams angeboten werden oder auch die Dozententätigkeit für Selbsthilfegruppen, Schulen oder Einrichtungen oder für Fort- und Weiterbildungsträger angefragt werden.