In der Probatorik, der sogenannten Diagnostikphase, werden Befunde erhoben, Problem-, Ressourcen- und Verhaltensanalysen erstellt und eine ausführliche Exploration der aktuellen Lebens- und Familiensituation (ggf. Anamnese) durchgeführt. Dazu ist der Einsatz von Fragebogenverfahren, Interviews und ggf. Tests erforderlich. Ohne psychologische Verfahren ist eine fachlich fundierte Diagnosestellung nicht möglich. Dies dient der Klärung der Therapieindikation, der Entwicklung des Störungsmodells und der Festlegung des Behandlungsplanes. Am Ende dieser Phase, die ca. 5 Sitzungen andauert, werden Ihnen die Ergebnisse vermittelt und ihnen der Behandlungsplan erläutert.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Liquidation erfolgt direkt mit dem Patienten. Wegen der Vertragsfreiheit zwischen Patient und Krankenversicherung kann der Therapeut keine Zusage über die Höhe der zu erwartenden Erstattung machen. Es ist daher ratsam, hierzu Informationen einzuholen und die zur Kostenerstattung notwendigen Formalitäten zu klären und einzuleiten, z. B. die Stellung eines Antrags auf Kostenübernahme. Gerne können wir persönlich z. B. im Rahmen des Erstgesprächs darüber sprechen.
Selbstzahler erhalten wie die privat versicherten Patienten eine Rechnung nach der Gebührenordnung. Selbstverständlich erhalten Sie bereits zum Erstgespräch eine Liste der Gebührenordnungspositionen und den zugehörigen Preisen, damit sie die anfallenden Kosten einplanen können. Wir sind um eine hohe Transparenz bemüht. Sie können jederzeit Fragen zur Notwendigkeit der Behandlungsteile und der Kosten stellen. Gerne erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten. Auf jeden Fall richten wir uns nach den gesetzlich vorgeschriebenen Psychotherapierichtlininien und den Leitlinien zur Behandlung für unsere Berufsgruppe.