Im Rahmen der Sprechstunde klärt die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut ab, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Dabei wird mit dem Patienten/der Patientin ein geeignetes Versorgungsangebot erörtert und ausgewählt und der Patient allgemein beraten und bei der Inanspruchnahme des konkreten Versorgungsangebots unterstützt.
Der Patient/die Patientin und, soweit erforderlich, die Sorgeberechtigten erhalten ein allgemeines Informationsblatt zur Richtlinientherapie („Ambulante Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte“) sowie eine schriftliche Rückmeldung in Form eines patientengerechten Befundberichts zum Ergebnis der Sprechstunde mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen („Individuelle Patienteninformation“).
Sofern eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, informiert die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut über die unterschiedlichen Verfahren, Anwendungsformen und den Ablauf. Falls keine Psychotherapie indiziert ist, wird bei Bedarf über Alternativen informiert. Die Sprechstunde wird in unserer Praxis mit einer bis zu drei Sitzungen á 50 Minuten angeboten, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen zwischen zwei und fünf Sitzungen á 50 Minuten.
Es schließen sich entweder eine psychotherapeutische Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen und in der Folge eine Richtlinientherapie in Form einer Kurzzeit- oder Langzeitbehandlung an.

In der Probatorik, der sogenannten Diagnostikphase, werden Befunde erhoben, Problem-, Ressourcen- und Verhaltensanalysen erstellt und eine ausführliche Exploration der aktuellen Lebens- und Familiensituation (ggf. Anamnese) durchgeführt. Dazu ist der Einsatz von Fragebogenverfahren, Interviews und ggf. Tests erforderlich. Ohne psychologische Verfahren ist eine fachlich fundierte Diagnosestellung nicht möglich. Dies dient der Klärung der Therapieindikation, der Entwicklung des Störungsmodells und der Festlegung des Behandlungsplanes. Am Ende dieser Phase, die zwischen 3 und 8 Sitzungen andauert, werden Ihnen die Ergebnisse vermittelt und ihnen der Behandlungsplan erläutert.

Die Honorarabrechnung erfolgt über die zuständige Krankenkasse. Dazu ist es notwendig, dass der Patient alle notwendigen Formalitäten erfüllt, z. B. rechtzeitige Vorlage einer gültigen Krankenversicherungskarte, Beschaffung eines ärztlichen Befundberichts, Antragstellung auf Kostenübernahme und rechtzeitiges Erscheinen zu den vereinbarten Terminen.